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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Reisevertrag
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Reisevertrag
Ein Reisevertrag ist eine besondere Vertragsart zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, der die Rechtslage zwischen den beiden Vertragsparteien regelt.
Ein Reisevertrag verpflichtet den Reiseveranstalter, dem Reisenden die vereinbarten Reiseleistungen komplett und frei von Mängeln zu dem vereinbarten Reisepreis zu erbringen und verpflichtet den Reisenden im Gegenzug dazu, den entsprechenden Reisepreis an den Reiseveranstalter zu zahlen.
Ein Reisevertrag kommt immer mit einem Reiseveranstalter zustande, nicht mit einem Reisevermittler, und enthält die wesentlichen Merkmale der konkreten Reise und die Bedingungen des Reiseveranstalters.
Es können Reiseverträge für Pauschalreisen oder für Reisebausteine abgeschlossen werden.
Rechtskräftig wird ein Reisevertrag folgendermaßen:
Ein Kunde wählt aus einem Reisekatalog oder einem Online-Reiseportal eine passende Reise aus und macht dem Reiseveranstalter das Angebot, diese Reise zu buchen.
Von da an ist er an dieses Angebot gebunden, bis es der Reiseveranstalter angenommen oder abgelehnt hat.
Durch die Annahme des Angebots durch den Reiseveranstalter, die durch eine Buchungsbestätigung per eMail, durch die Übergabe der Buchungsbestätigung durch das Reisebüro bzw. den Reisevermittler oder durch die Zustellung der Reisebestätigung durch den Veranstalter per Post erfolgen kann, kommt der Reisevertrag zustande und erlangt Rechtskraft.
Dazu ist keine Unterzeichnung des Reisevertrages oder die Leistung einer Anzahlung nötig.
Wenn Reiseveranstalter vor der Übergabe der Reiseunterlagen eine Anzahlung fordern, sind sie gesetzlich verpflichtet, einen Reisesicherungsschein an den Kunden zu übergeben, bevor dieser die erste Zahlung leistet.
Sollten die Reise oder einzelne Reiseleistungen nicht den im Reisevertrag vereinbarten Leistungen entsprechen, so besteht ein Reisemangel, dessen Beseitigung der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist verlangen kann. Dazu ist eine Reklamation beim Reiseveranstalter oder dessen örtlicher Reiseleitung vorzunehmen.
Können Reisemängel nicht behoben werden, so steht dem Reisenden eine Minderung des Reisepreises zu - Anhaltspunkte über die Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen liefern die Frankfurter Tabelle und die Kemptener Reisemängeltabelle, bei Kreuzfahrten die Würzburger Tabelle.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Frankfurter Tabelle
Kemptener Reisemängeltabelle
Pauschalreise
Reise
Reisebausteine
Reisebüro
Reisekatalog
Reiseleistung
Reisemangel
Reise-Sicherungsschein
Reiseveranstalter
Reisevermittler
Reklamation
Würzburger Tabelle
Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
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