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Frankfurter Tabelle



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Frankfurter Tabelle

Die Frankfurter Tabelle stellt eine Auflistung von Prozentsätzen dar, mit denen sich die Höhe der Minderung des Reisepreises abschätzen lässt, wenn bei Pauschalreisen berechtigte Reisemängel aufgetreten sind.

Obwohl die Tabelle weder für Reiseveranstalter noch für Gerichte in ihren Entscheidungen verbindlich ist, stellt sie eine wichtige Orientierungshilfe dar.

Sie gibt brauchbare Anhaltspunkte, um einer größtmöglichen Transparenz und einheitlichen Grundsätzen bei der Festlegung von Preisminderungsansprüchen in der Praxis gerecht zu werden.

Gleichwohl hat die Festsetzung der Höhe einer Preisminderung vom Gericht aus der Beurteilung der konkreten Umstände jedes Einzelfalles nach richterlichem Ermessen zu erfolgen.

Die Frankfurter Tabelle wurde natürlich in der Mainmetropole erstellt.
Sie ist eine Veröffentlichung von Entscheidungen in Fragen des Reiserechts der 24. Zivilrechtskammer des Landgerichts Frankfurt.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Kemptener Reisemängeltabelle
Pauschalreise
Reise
Reisemangel
Reiseveranstalter
Reisevertrag
Reklamation
Würzburger Tabelle


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Frankfurter Tabelle" ?
Was heißt "Frankfurter Tabelle" ?
Was ist "Frankfurter Tabelle" ?