Startseite »
Glossar »
P » Pauschalreise
Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Pauschalreise
P
Pauschalreise
Eine Pauschalreise bezeichnet eine Reiseform, bei der ein Reiseveranstalter mindestens zwei Haupt-Reiseleistungen zu einem Arrangement zusammenfasst und diese so entstandene Reise zu einem Komplettpreis anbietet.
Zu den Reiseleistungen, die in einer Pauschalreise enthalten sein können, gehören Transport, Beherbergung, Verpflegung, Transfer, Ausflüge und andere touristische Leistungen.
Durch die Kombination der verschiedenen Dienstleistungen in einer Pauschalreise nimmt der Reiseveranstalter dem Kunden die Organisation und Abwicklung seiner Urlaubsreise ab.
Das ist bequem und kann die Reisebuchung erheblich vereinfachen, führt aber gleichzeitig dazu, dass Pauschalreisen in der Regel wenig flexibel und die Möglichkeiten individueller Gestaltung sehr eingeschränkt sind.
Bei der Buchung einer Pauschalreise sind Reiseveranstalter verpflichtet, einen Reise-Sicherungsschein auszustellen, der bei Insolvenz des Veranstalters schützt.
Im Reisevertragsrecht des BGB (§§ 651a ff) sind Pauschalreisen gesetzlich geregelt.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Bausteinreise
Individualreise
Insolvenzabsicherung
Kundengeldabsicherung
Reise
Reise-Sicherungsschein
Reiseveranstalter
Reiseleistung
Sicherungsschein
touristische Leistung
Transfer
Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Pauschalreise" ?
Was heißt "Pauschalreise" ?
Was ist "Pauschalreise" ?