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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Reklamation



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Reklamation

Entspricht eine erbrachte Reiseleistung nicht der Leistung, wie sie im Reisevertrag beschrieben ist, so liegt ein Reisemangel vor.

Eine Reklamation von Reisemängeln muss beim Reiseveranstalter bzw. bei der örtlichen Reiseleitung als dessen Vertreter umgehend erfolgen, damit der Veranstalter eine realistische Möglichkeit hat, den vorhandenen Reisemangel abzustellen oder ein Ersatzangebot zu erstellen.

Bei nachträglichen Reklamationen kann der Reisende seine Ansprüche verlieren.

Sollte ein Reisemangel nicht behoben werden können, so sollte der Sachverhalt gut dokumentiert werden, beispielsweise mit Fotos oder der Benennung von Zeugen (andere Reisende), um bei der Reklamation nach der Reise beim Veranstalter belegen zu können, was nicht in Ordnung war.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Reise
Reisemangel
Reiseleistung
Reiseveranstalter
Reisevertrag


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Reklamation" ?
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