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Reiseversicherung / Sicher reisen:
Reiserecht - Was passiert bei einem Streik der Fluglotsen ?
Ärgerlich, wenn schon der Start in den Urlaub zum Hindernis wird
Mag man die Gründe dafür vielleicht auch noch verstehen, so ist ein Streik der Fluglotsen auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub auf jeden Fall der Urlaubsvorfreude nicht zuträglich, denn die Reisenden auf dem Weg in die Ferien oder wieder zurück nach Hause sind zumeist die Leidtragenden. Das kleinere Übel ist dann, wenn der Flug sich durch den Streik "wenigstens nur" verspätet. Aber auch wenn der Flug komplett ausfällt, haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung, allerdings dürfen Reiseveranstalter und Airlines gestrandete Fluggäste nicht einfach sitzenlassen.
Wie sich betroffene Reisende in einem solchen Fall verhalten sollten, dazu gibt es hier einige Tipps.
Reisende, die am Flughafen gestrandet sind
Fluggäste, die am Flughafen nicht weiterkommen, haben Anspruch auf Betreuung durch die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter. Dazu gehört ein Anspruch auf Essen und Getränke, der meist in Form von Gutscheinen abgegolten wird. Gestrandete Passagiere haben weiterhin das Recht, zweimal kostenlos zu telefonieren, Faxe zu verschicken oder Emails zu schreiben und zu versenden. Bei längeren Verspätungen, wenn sich der Flug zum Beispiel auf den nächsten Tag verschiebt, wird eine Hotelübernachtung gestellt.
Wie erreichen Reisende und Urlauber trotz eines Streiks ihr Reiseziel ?
Zu den Pflichten der Flugesellschaften und Reiseveranstalter gehört es bei einem Streik, schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Das sollten Urlauber auch in Anspruch nehmen und nicht aus Frust und Ärger über den verschobenen oder ausgefallenen Flug auf eigene Faust etwa ein Bahnticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt nach New York über Paris in Frankreich gebucht hat und jetzt nicht von Frankfurt wegkommt und sich daraufhin eigenmächtig entscheidet, mit dem Zug nach Paris zu fahren, um dort den Anschlußflug zu bekommen, kann nicht einfach davon ausgehen, dass die Fluggesellschaft das Bahnticket erstattet.
Besteht bei einem Fluglotsenstreik Anspruch auf Schadensersatz ?
Da weder Reiseveranstalter noch Flugesellschaften dafür verantwortlich sind, wenn Flüge aufgrund eines Streiks der Fluglotsen ausfallen müssen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Da es sich dabei um einen Fall höherer Gewalt handelt, stehen dem Urlauber keine Ausgleichszahlungen zu.
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Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.
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