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Reiseversicherung / Sicher reisen:
Urlaub mit Haustier im Ausland

Vor der Urlaubsreise ins Ausland sollten Haustierbesitzer einiges beachten wenn die Vierbeiner mitreisen


Haustiere auf Reisen brauchen einen eigenen Pass

In den Urlaub fahren - na klar, aber beispielsweise seinen Hund zu Hause lassen oder für die Ferienzeit in einer Tierpension unterbringen - niemals!
Urlaub mit dem Hund im Ferienhaus oder Urlaub mit Hund am Meer, das macht die schönsten Wochen im Jahr für den richtigen Hundefreund erst komplett und ein Verzicht darauf wäre sowohl für Herrchen als auch für Bello nicht die richtige Entspannung und Erholung.
Also heißt es immer öfter: Hunde reisen mit - auf in den Urlaub!

Wer allerdings seinen Urlaub mit Haustier verbringen will, der muss eine Reihe von Vorschriften beachten, besonders natürlich bei Urlaubsreisen ins Ausland. Bei Reisen innerhalb und außerhalb der EU gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere. Über die unterschiedlichen Vorschriften sollte man sich rechtzeitig für sein konkretes Reiseziel informieren, damit dem gemeinsamen Urlaub nicht noch in letzter Minute ein entscheidendes Hindernis im Weg steht. Mindestens vier Wochen vor dem Start in den Urlaub sollte man auch an die obligatorischen Impfungen denken und dies mit seinem Tierarzt im Vorfeld im Rahmen der Reiseplanung abklären.

Reise und Urlaub mit Haustieren Urlaub mit Haustier in EU-Ländern

Ist man mit seinem Haustier innerhalb der EU unterwegs, ist es Vorschrift, dass die Vierbeiner eindeutig gekennzeichnet sind. Dazu dient ein eingepflanzter Mikrochip - dieser ist zur Kennzeichnung seit dem 3. Juli 2011 Pflicht. Wenn Tiere vorher mit einer Tätowierung gekennzeichnet wurden, so wird diese auch noch anerkannt, sofern sie noch gut lesbar ist. Vorgeschrieben ist weiterhin ein EU-Heimtierausweis und eine Tollwut-Schutzimpfung. Beim Grenzübertritt gilt für deutsche Haustiere, dass die Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 21 Tage zurückliegen muß. Diese Frist entfällt bei regelmäßgen Nachimpfungen.

Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt und enthält Angaben zum Tier und zu seinem Besitzer. Ebenso muß darin der tierärzliche Nachweis über die gültige Tollwut-Schutzimpfung enthalten sein. Man sollte darauf achten, dass das Dokument in Ordnung ist, da Tierhalter beim Grenzübertritt mit Passkontrollen für die Vierbeiner rechnen müssen.

Bei Reisen nach Irland, Großbritannien, Malta und Finnland ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer vorgeschrieben, um zu verhindern, dass Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.

Haustier-Urlaub in Nicht-EU-Ländern

Plant man die Einreise mit Tieren in Nicht-EU-Länder, gilt es die länderspezifischen Besonderheiten vor der Abreise genau zu erfragen. Bei Reisen nach Liechtenstein und in die Schweiz genügt der EU-Heimtierausweis mit eingetragener Tollwut-Impfung und der Mikrochip zur Kennzeichnung des Tieres.

Bei der Wiedereinreise aus Ländern wie Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein, Kroatien, Australien, den USA oder Kanada, die einen EU-gleichgestellten Tollwutstatus haben, gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Reisen innerhalb der EU.

Anders verhält es sich bei Ländern ohne gleichgestellten Tollwutstatus, zum Beispiel Ländern wie Mazedonien, Albanien, Kosovo, Serbien, Montenegro, der Türkei, Ägypten, Tunesien oder Marokko. Wer aus diesen Ländern aus dem Urlaub mit seinem Haustier wieder in die EU einreisen will, der muß bereits vor der Abreise aus Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest durchführen lassen. Dabei ist zu beachten, dass dieser Test frühestens 30 Tage nach der erfolgten Tollwut-Impfung durchgeführt werden darf. Hier sollte man also genügend Zeit vor der Reise einplanen, um Impfung und Test rechtzeitig durchführen zu können.

Beim Thema Reise mit Hund weist der ADAC Hundebesitzer darauf hin, dass in einigen Ländern für Hunde Leinenpflicht besteht und teilweise sogar Maulkorbzwang!

Abgesehen von allen gesundheitlichen Vorschriften kann es leider auch dazu kommen, dass Ihr Tier einen Schaden verursacht. Und das nicht nur im Urlaub und auf Reisen, sondern auch im alltäglichen Leben. Für den Schaden, der anderen zugefügt wurde, muß man als Tierhalter aufkommen. Da dies unter Umständen sehr teuer werden kann, zum Beispiel wenn ein Hund einen Verkehrsunfall verusacht, kann und sollte man sich mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung dagegen absichern. Haftpflichtversicherungen für Hunde sind in vielen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wer mit seinem Hund ins Ausland verreist, sollte vorher die Versicherung daraufhin prüfen, ob sie vorübergehende Auslandsaufenthalte abdeckt.


Reisetipp empfehlen Urlaub mit Haustier im Ausland

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Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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