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Reisegepäckversicherung - Reiseversicherungen

Wenn dem Reisegepäck etwas passiert

Schutz gegen typische Risiken auf Reisen, die konkret das Reisegepäck betreffen, bietet eine Reisegepäckversicherung. Unterwegs kann es mitunter schnell passieren, dass Gepäck beschädigt oder gestohlen wird oder auf anderem Wege verlorengeht.

Eine Reisegepäckversicherung versichert grundsätzlich die Gegenstände, die man auf Reisen mitnimmt. Sie deckt die Kosten für folgende Schadensfälle ab: Schäden durch Diebstahl, Autoeinbruch, Zerstörung, Beschädigung, Feuer, Unwetter, Sturm usw. Eingeschlossen sind dabei alle Dinge des persönlichen Reisebedarfs einschließlich Sportgeräte, elektronische Geräte, Geschenke und Reiseandenken, wobei Sonderregelungen für die Höhe des Schadensersatzes gelten können. Höchstgrenzen gelten insbesondere auch bei Wertsachen.

Reisegepäckversicherung mit der TMG Travel Card

Gestohlenes Reisegepäck:
Wenn der eigene Koffer plötzlich nicht mehr dabei ist, kann ihn eine Reisegepäck-Versicherung zwar auch nicht wiederbringen, aber zumindest den finanziellen Schaden ersetzen
Ansonsten zahlt die Reisegepäckversicherung den entstandenen Schaden bis zur Höhe des Zeitwertes des Reisegepäcks bzw. bis zur Höhe einer vereinbarten Versicherungssumme. Die Haftung von Transportunternehmen wie Fluggesellschaften für verlorengegangenes Gepäck kann mitunter sehr beschränkt sein.

Wird das Reisegepäck beim Transport beschädigt oder geht verloren, so ist das unverzüglich dem Beförderungsunternehmen zu melden. Fluggesellschaften und Bahnen stellen Bestätigungen für den Schaden am Gepäck aus, die bei der Reisegepäckversicherung eingereicht werden müssen.
Bei Diebstahl und anderen Straftaten sollte umgehend eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erfolgen und entweder eine Kopie des Polizeiprotokolls oder eine Bestätigung der Anzeige für die Reiseversicherung mitgebracht werden. Bei Schäden die am Urlaubsort passieren, sollte man versuchen, über die örtliche Reiseleitung eine Bestätigung der Schadensmeldung zu bekommen.

Oft stellt sich die Frage, ob eine Reisegepäck-Versicherung wirklich notwendig ist und nicht bereits der erfoderliche Schutz in der Hausratversicherung eingschlossen ist. Die Reisegepäckversicherung sichert spezielle Reiserisiken ab und geht damit über die Leistungen einer Hausratversicherung hinaus.
Diese versichert beispielsweise Reisegepäck nur bei Verlust durch Raub oder Einbruchsdiebstahl, während ein einfacher Diebstahl für eine Reisegepäckversicherung auch ein Schadensfall ist.

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Wird also auf der Straße im Vorbeigehen die Handtasche gestohlen, ist man mit einer Reisegepäckversicherung besser beraten. Das gilt auch in dem Fall, wenn aus dem Auto Gepäck gestohlen wird, auch hier leistet die Hausratversicherung keinen Ersatz.
Wenn man sich trotzdem nur auf die Hausratversicherung verlassen möchte, sollte man zumindest prüfen, ob sie weltweiten Schutz bietet. Bei manchen älteren Verträgen sind die Leistungen auf europaweiten Schutz beschränkt.

Besonders günstig sind Reisegepäckversicherungen in vielen Reiseversicherungspaketen bereits eingeschlossen. Vor dem Abschluß einer Reisegepäckversicherung sollte man die angebotenen Leistungen genau prüfen, da diese in Abhängigkeit vom Versicherer sehr unterschiedlich ausfallen können. Vor allem ist es wichtig, eine dem Wert des Reisegepäcks angemessene Versicherungssumme zu vereinbaren.



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In den Tarifen TC Plus und TC VIP ist eine Reisegepäckversicherung enthalten.


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