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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Schengen-Raum
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Schengen-Raum
Mit dem Ziel, Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen schrittweise abzubauen, unterzeichneten am 14.Juni 1985 die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande ein Abkommen und begründeten damit den Schengen-Raum.
Der Name stammt vom Ort der Unterzeichnung - Schengen in Luxemburg, unweit der Grenze zu Deutschland und Frankreich.
Mehrere Erweiterungen führten seit 1995 zu einer Ausweitung des Schengen-Raums auf die folgenden Länder -
die Schengenländer (Stand 2013):
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Innerhalb des Schengen-Raums herrscht Reisefreiheit. Allerdings ist bei Auslandsreisen ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen, da Behörden auch abseits der Grenzen Kontrollen der Identität und zur Einhaltung der Gesetze durchführen dürfen.
Zur Einreise in den Schengen-Raum benötigen Reisende aus visapflichtigen Ländern ein sogenanntes Schengen-Visum.
Das Visum ist 6 Monate gültig und berechtigt zu einem maximal 90-tägigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt in den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens.
Beantragt werden muss das Schengen-Visum bei einer Auslandsvertretung des jeweiligen Reiselandes bzw. bei einer Botschaft oder einem Konsulat des Hauptreiselandes, wenn mehrere Länder besucht werden.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Auslandsreise
Einreisebestimmungen
Europäische Union
Reiseland
Schengen-Staaten
Visum
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