Startseite »
Glossar »
E » Europäischer Unfallbericht
Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Europäischer Unfallbericht
E
Europäischer Unfallbericht
Ein Europäischer Unfallbericht ist von Nutzen, wenn mit einem Fahrzeug ein Verkehrsunfall im europäischen Ausland geschieht.
In ihm lassen sich alle wichtigen Details zum Unfallhergang präzise und genau dokumentieren.
Er ist europaweit gültig und mehrsprachig verfügbar.
Wer mit dem Fahrzeug ins Ausland reist, sollte auf jeden Fall den Europäischen Unfallbericht und die Grüne Karte im Reisegepäck haben.
Den Unfallbericht kann man im Internet herunterladen und ausdrucken, man erhält ihn aber auch zusammen mit der Versicherungskarte kostenlos bei der Versicherung.
Bei einem Unfall kann man zusammen mit dem Unfallgegner den Unfallhergang und alle relevanten Daten im Unfallbericht schriftlich festhalten.
Kommt es zu einem Unfall im Ausland gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren.
Auf keinen Fall sollte man eine Schuldanerkenntnis abgeben und bei Unfällen mit Personenschaden oder ungeklärter Schuldfrage unbedingt die Polizei dazuholen.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Ausland
Auslandsreise
Grüne Karte
Kasko-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Personenschaden
Sachschaden
Unfall
Versicherung
Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Europäischer Unfallbericht" ?
Was heißt "Europäischer Unfallbericht" ?
Was ist "Europäischer Unfallbericht" ?