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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Personenschaden



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Personenschaden

Ein Personenschaden ist ein Schadensereignis, bei dem einer Person ein körperlicher Schaden zugefügt wird.

Dieser Schaden kann als Folge zur Gesundheitsschädigung, zur Verletzung, zur Invalidität oder zum Tod von Menschen führen.

Da der Verursacher von einem Personenschaden in voller Höhe für die Kosten aufkommen muss, kann man sich mit einer Haftpflichtversicherung gegen dieses Risiko absichern.

Ein Personenschaden kann erhebliche finanzielle Folgen haben, die durchaus auch in die Millionen gehen können.

Deshalb sollte bei Abschluß einer Haftpflichtversicherung auf eine ausreichende Deckungssumme für Personenschäden geachtet werden.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Haftpflicht
Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Invaliditätsgrad
Sachschaden
Vermögensschaden


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Personenschaden" ?
Was heißt "Personenschaden" ?
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