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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Unfall
U
Unfall
Von einem Unfall spricht man, wenn ein unvermutetes, plötzlich von außen auf den Körper einer Person einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig zu einer Schädigung der Gesundheit, zu einer Verletzung oder zum Tod führt.
Als kleine Hilfe kann man sich "PAUKE" merken:
Unfall = Plötzlich von Außen Unerwartet auf den Körper wirkendes Ereignis, welches zur Gesundheitsschädigung führt.
Die finanziellen Folgen von Unfällen deckt eine Unfallversicherung ab.
Für Unfälle während der Arbeitszeit, einschließlich des Weges zur Arbeit, erhalten Beschäftigte Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, für einen Unfall im privaten Bereich kann man freiwillig eine private Unfallversicherung abschließen.
Für die private Unfallversicherung muss ein Unfall, um als solcher anerkannt zu werden, vier Merkmale aufweisen: plötzlich, von außen, unfreiwillig und gesundheitsschädigend - fehlt ein Merkmal, dann ist es kein Unfall im Sinn der Versicherungsbedingungen.
Von einem Unfall spricht man auch bei Ereignissen, die nicht zu Schädigungen von Menschen oder Tieren führen, sondern bei denen Sachen zu Schaden kommen, beispielsweise ein Kraftfahrzeug bei einem Verkehrsunfall.
Gegenstände erleiden dann allerdings keinen Unfall, sondern werden lediglich dabei beschädigt.
Ein Unfall kann also sowohl zu einem Personenschaden als auch zu einem Sachschaden führen.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Gliedertaxe
Invaliditäsgrad
Personenschaden
Private Unfallversicherung
Progression
Reiseunfallversicherung
Sachschaden
Unfallereignis
Unfallversicherung
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