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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Auslandsreisekrankenversicherung
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Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört als rein private Versicherung zu den Krankenversicherungen, die Versicherungsschutz bei Aufenthalten im Ausland bietet.
Sie schützt den Versicherten vor den Kosten für ärztliche Behandlungen, die im Ausland durch eine Krankheit oder einen Unfall anfallen können.
Auslandskrankenversicherungen können sowohl für kurzfristige als auch für längerfristige Aufenthalte im Ausland im Rahmen von Urlaub, Studium oder beruflicher Tätigkeit abgeschlossen werden.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte, zumindest als Zusatzversicherung, sinnvoll.
Als Versicherter in der privaten Krankenversicherung kann man anhand seines Tarifes klären, ob und welche Leistungen bei Auslandsreisen versichert sind. In vielen Tarifen ist weltweiter Versicherungsschutz enthalten, bei einigen kann allerdings der Rücktransport ausgeschlossen sein.
Auch als Krankenversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung hat man als Reisender in Europa einen gewissen Schutz. Im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungskarte werden Kosten für ambulante oder stationäre Behandlungen übernommen, wie sie den deutschen Krankensätzen entsprechen.
Häufig kommt es aber vor, dass man im Ausland wie ein Privatpatient behandelt wird - eventuelle Differenzen oder auch die gesamten Kosten bei teureren Privatbehandlungen sind dann selbst zu tragen.
Grundsätzlich werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur Kosten in Ländern übernommen mit denen ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen besteht, damit endet der gesetzliche Krankenschutz bis auf einige Ausnahmen wenn man Europa verläßt.
Erkrankt oder verunfallt man so schwer, dass ein Rücktransport ins Heimatland notwendig wird, hat man mit der gesetzlichen Krankenversicherung als alleinigen Gesundheitsschutz im Ausland allerdings schlechte Karten - ein Krankenrücktransport wird nicht übernommen.
Der aber ist ein wichtiger Bestandteil einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Beim Abschluss sollte man darauf achten, dass nicht nur ein medizinisch notwendiger Rücktransport sondern ein medizinisch sinnvoller Rücktranspoprt zu den Versicherungsleistungen gehört.
In der Regel ist der Abschluss einer Jahrespolice günstiger als die Versicherung nur für die eigentliche Reisedauer abzuschließen, dann ist jede Auslandsreise innerhalb des Versicherungsjahres versichert.
Die Beiträge für eine Auslandskrankenversicherung sind allgemein sehr günstig und stehen in keinem Verhältnis zu den enormen Kosten, vor denen sie bewahren kann.
Die Versicherungsbeiträge sollten aber niemals das alleinige Kriterium beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung sein, wichtig ist es hier vor allem, die Leistungen und die Bedingungen zu vergleichen.
Auslandsreisekrankenversicherung und Auslandsurlaub
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung wird oft als die einzig wichtige Reiseversicherung angesehen, die unbedingt ins Reisegepäck gehört und das auch bei Kurzreisen ins Ausland und auch bei Reisen in die Nachbarländer.
Bundesministerium für Gesundheit: Versicherungsschutz im Ausland
Die TMG Travel Card Reiseversicherung kann in den
Tarifen TC VIP mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden.
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