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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Gesetzliche Krankenversicherung



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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Bestandteil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems in Deutschland.

Sie übernimmt die Kosten für medizinische Untersuchungen und Behandlungen für Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte.

Die Leistungen und die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Gesetzgeber festgelegt.

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen.

Für abhängig Beschäftigte mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung.

Arbeitnehmer, deren Einkommen diese Versicherungspflichtgrenze überschreitet, sowie auch Selbstständige und Freiberufler können weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherte bleiben oder aber in die private Krankenversicherung wechseln.

Gesetzliche Krankenversicherung und Auslandsurlaub

Gesetzlich Krankenversicherte sollten beachten, dass sie bei einem Aufenthalt im Ausland durch die gesetzliche Krankenversicherung nur einen eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz im Krankheitsfall haben.

Kosten für Behandlungen werden nur in der Höhe übernommen, wie sie für die jeweiligen Behandlungen in Deutschland angefallen wären und das auch nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.

Bei ernsthaften Erkrankungen, bei denen ein Rücktransport ins Heimatland erforderlich wird, ist man ohne weitere Absicherung völlig schutzlos - diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.

Bei Auslandsreisen wird deshalb immer zum Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung geraten, die aufgrund der enormen Kosten, die im Schadensfall entstehen können, als die wichtigste Reiseversicherung überhaupt eingestuft wird.



Gesetzliche Krankenversicherung / Travel Card Reiseversicherung Jeder TMG Travel Card Reiseversicherung kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung hinzugefügt werden.






Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Ausland
Auslandskrankenversicherung
Auslandsreise
Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzliche Krankenkasse
GKV
Private Krankenkasse
Private Krankenversicherung
PKV
Reiseversicherung
Rücktransport
Sozialversicherungsabkommen


Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
TMG Travel Card Reiseversicherung - Lexikon / Glossar zum Reiseschutz




 
Online-Abschluß


Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Gesetzliche Krankenversicherung" ?
Was heißt "Gesetzliche Krankenversicherung" ?
Was ist "Gesetzliche Krankenversicherung" ?