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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Tierhalterhaftpflichtversicherung



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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche gegen den Tierhalter aus Schäden, die sein Tier verursacht hat, übernimmt.

Die Haftung von Tierhaltern für sämtliche von ihren Tieren angerichtete Schäden ist gesetzlich geregelt und besagt, dass Tierhalter immer und in unbegrenzter Höhe mit ihrem derzeitigen und ihrem zukünftigen Vermögen haften.

Dabei ist es egal, ob den Tierhalter ein eigenes Verschulden trifft oder nicht, vom Gesetzgeber wird bereits das Halten eines Hundes als potenzielle Gefahr eingestuft.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung kann man als Pferde- oder Hundehalter abschließen, bei kleineren Tieren wie Katzen oder Kaninchen werden Schäden durch die private Haftpflichtversicherung übernommen.

Tierhalterhaftpflichtversicherung und Auslandsreisen

Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit und deckt damit auch Schäden ab, wenn man seinen Hund auf Auslandsreisen mitnimmt.


siehe auch Urlaub mit Haustier im Ausland





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Auslandsreise
Haftpflicht
Haftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung


Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
TMG Travel Card Reiseversicherung - Lexikon / Glossar zum Reiseschutz




 
Online-Abschluß


Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Tierhalterhaftpflichtversicherung" ?
Was heißt "Tierhalterhaftpflichtversicherung" ?
Was ist "Tierhalterhaftpflichtversicherung" ?