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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Risikoperson
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Risikoperson
Eine Risikoperson ist eine Person, die den Versicherungsfall bei einer versicherten Person auslösen kann.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung sind Risikopersonen die Personen, die Anlass für einen Reiserücktritt oder einen Reiseabbruch der versicherten Personen bieten können.
Versichert sind dabei grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer und weitere versicherte Personen, nicht die Riskopersonen - sie stellen nur einen Teil des versicherten Risikos dar.
Dazu gehören können sowohl Mitreisende oder auch Angehörige und Betreuungspersonen, die nicht an der Reise teilnehmen.
Es ist von der jeweiligen Reiseversicherung abhängig, welche Personen sie konkret zu den Risikopersonen hinzuzählt.
Im Allgemeinen sind das Ehepartner bzw. Lebenspartner, Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern und Schwiegerkinder sowie Schwäger, oft werden auch Personen dazugerechnet, die die Betreuung von nicht mitreisenden minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Reise
Reiseabbruch
Reiseabbruchversicherung
Reiserücktritt
Reiserücktrittsversicherung
Reiseversicherung
Versicherung
Versicherungsfall
Versicherungsnehmer
versicherte Person
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