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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Reiserücktritt
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Reiserücktritt
Obwohl man grundsätzlich an die Einhaltung eines geschlossenen Vertrages gebunden ist, hat jeder Urlauber das Recht, von einer gebuchten Reise ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.
Bei einem Reiserücktritt fallen allerdings Stornierungskosten an, da die Verpflichtung besteht, dem Reiseveranstalter eine entsprechende Entschädigung zu zahlen.
Gegen diese Stornierungskosten kann man sich mit einer Reiserücktrittskostenversicherung absichern, die dann einspringt, wenn der Reiserücktritt aus versicherten Gründen erfolgen muss.
Ein Reiserücktritt ist nur möglich, bis die Reise angetreten wird, also bis zum Reiseantritt.
Danach kann eine Reise nur noch abgebrochen werden.
Diese Unterscheidung ist aus Sicht einer Reiseversicherung von entscheidender Bedeutung, da eine Reiserücktrittsversicherung eben nur für einen Reiserücktritt aufkommt und der kann nur vor dem Reiseantritt erfolgen.
Um die Kosten für einen Reiseabbruch zu versichern, ist eine Reiseabbruchversicherung nötig.
siehe auch Ausdrucken der Bordkarte zählt nicht als Reiseantritt
Jede TMG Travel Card Reiseversicherung enthält in der Grundvariante eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Reiseabbruchversicherung.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Reise
Reiseabbruch
Reiseabbruchversicherung
Reiseantritt
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Reiserücktrittsversicherung
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Stornierungskostenversicherung
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Stornogebühren
Stornokosten
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