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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Reiserücktrittskostenversicherung
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Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung, auch Reisestornoversicherung oder Stonierungskostenversicherung genannt, ist eine Reiseversicherung, die dem Reiseveranstalter vertraglich zustehende Stornokosten bis zur Höhe des versicherten Reisepreises für den Fall übernimmt, dass eine gebuchte Reise aus wichtigen und unvorhersehbaren Gründen kurzfristig und unerwartet abgesagt werden muss.
Damit eine Reiserücktrittsversicherung im Schadensfall einspringt, müssen wichtige Gründe vorliegen, bei denen nach allgemeiner Lebenserfahrung dem Versicherten die Reise unmöglich ist oder ihm nicht mehr zugemutet werden kann.
Solche Gründe sind vom jeweiligen Versicherer abhängig und können sein: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftaten Dritter, Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei vorangegangener Arbeitslosigkeit, unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder Zivildienst, Diebstahl von Ausweispapieren und Reisedokumenten direkt vor Reiseantritt oder auch schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung eines Haustieres.
Einige Gründe müssen dabei direkt die versicherten Personen betreffen, andere Gründe gelten auch für die sogenannten Risiokopersonen.
Die Prämie für eine Reiserücktrittsversicherung ist abhängig von der Höhe des Reisepreises und dem Umfang der versicherten Gründe für eine Stornierung der Reise.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung unterliegt gewissen Abschlussfristen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein können.
Wenn man sich für den Abschluss entschieden hat, sollte dieser zeitnah nach der Buchung einer Reise erfolgen - zum einen, weil ab diesem Moment Gründe eintreten können, die die Reiseteilnahme unmöglich machen und zum anderen, weil die Versicherer eine bestimmte Anzahl an Tagen vorgeben, in denen der Versicherungsabschluss erfolgen muss.
Reiserücktrittskostenversicherungen werden sowohl mit als auch ohne Selbstbehalt angeboten - hier sollte man anhand des Reisepreises, der Versicherungsprämie und der Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall prüfen, für welche Variante man sich entscheidet.
Ebenso gilt es zu entscheiden, ob man eine Reiserücktrittskostenversicherung für eine einzelne konkrete Reise abschließt oder mit einer Jahres-Versicherung alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres absichert.
Treten Gründe ein, die eine Teilnahme an der Reise verhindern, so ist die Reise umgehend nach Bekanntwerden der Reiseunfähigkeit zu stornieren, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, da die Stornokosten umso höher ausfallen je näher der Antritt der Reise heranrückt.
Kommt man als Reisender dieser Schadensminderungspflicht nicht rechtzeitig nach, kann es passieren, dass die Rücktrittsversicherung nur einen Teil der Stornokosten übernimmt - nämlich den, der bei sofortiger Stornierung angefallen wäre.
Da der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittskostenversicherung mit dem Reiseantritt endet, ist eine Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung sinnvoll.
Reiserücktrittskostenversicherung und Auslandsurlaub
Ob man im Falle eines Reiserücktritts Versicherungsschutz benötigt oder nicht, muss jeder Reisende selbst entscheiden.
Die Kosten, die bei der Reisestornierung maximal anfallen können, sind durch den Reisepreis vorgegeben.
Je teurer eine Reise ist, das können Fernreisen, Langzeit-Auslandsreisen, Kreuzfahrten, Rundreisen, Studienreisen oder Luxusreisen sein, desto sinnvoller ist eine Reiserücktrittsversicherung.
Auch bei Reisen mit Kindern oder Senioren ist eine Versicherung besonders zu empfehlen, da hier normalerweise das Risiko für mögliche Reiserücktrittsgründe steigt.
Jede TMG Travel Card Reiseversicherung enthält in der Grundvariante neben einer Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung muss spätetens 21 Tage nach der Buchung einer Reise abgeschlossen werden, bei kurzfristigen Lastminute-Reisen muss der Abschluss bei Reisebuchung erfolgen.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Abschlussfrist
Fernreise
Prämie
Reise
Reiseabbruch
Reiseantritt
Reiseabbruchversicherung
Reiseveranstalter
Reiseversicherung
Risikoperson
Schadensminderungspflicht
Selbstbehalt
Stornierung
Stornierungskostenversicherung
Storno
Stornogebühren
Stornokosten
versicherte Person
Versicherungsjahr
Versicherungsprämie
Versicherer
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