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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
Unterversicherung
U
Unterversicherung
Unterversicherung ist ein Begriff im Zusammenhang mit Sachversicherungen und bezeichnet den Sachverhalt, dass die Versicherungssumme im Versicherungsfall niedriger ist als der Wert der versicherten Sachen.
Der Abschluss einer Versicherung mit zu niedriger Versicherungssumme ist in der Regel kostengünstiger, führt aber im Schadensfall dazu, dass die Versicherungsleistung gekürzt wird.
Bei einer bestehenden Unterversicherung würde die Entschädigung dann folgerndermaßen ermittelt: Die vereinbarte Versicherungssumme wird mit der Schadenssumme multipliziert und durch den eigentlichen Versicherungswert, also den Gesamtwert der versicherten Gegenstände, geteilt.
In einem konkreten Fall hieße das, wenn man beispielsweise für eine Versicherungssumme von 70.000 Euro seinen Hausrat versichert hat, der aber eigentlich 100.000 Euro wert ist, bekommt man im Versicherungsfall mit 50.000 Euro Schaden nur 35.000 Euro vom Versicherer ersetzt.
(70.000 x 50.000 / 100.000 = 35.000)
Oder anders ausgedrückt: Da die Versicherungssumme nur 70% des eigentlichen Wertes ausmacht, wird auch nur eine Entschädigung in Höhe von 70% des eigentlichen Schadens gezahlt.
Wenn der Versicherer in der Hausratversicherung und in der Wohngebäudeversicherung auf die Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet, weil die Versicherungssumme nach einem bestimmten Verfahren ermittelt wurde, so spricht man von einem Unterversicherungsverzicht.
Um bei einer Reiseversicherung einer Unterversicherung zu entgehen, muss für die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseabbruchversicherung die Versicherungssumme dem vollen Reisepreis entsprechen, der sich bei Bausteinreisen auch aus mehreren Preisen zusammensetzen kann.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Bausteinreise
Reiseversicherung
Sachversicherung
Schadensfall
Unterversicherungsverzicht
Versicherer
Versicherung
Versicherungsfall
Versicherungsleistung
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