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Rechtsschutzversicherung



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Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits absichert.

Zu den Kosten, die in einem Versicherungsfall übernommen werden, zählen beispielsweise die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten, die Kosten, die im Zusammenhang mit Zeugen entstehen können und urteilsabhängig auch die Kosten der Gegenpartei.

Verschiedene Vertragsarten sichern dabei verschiedene Schutzbereiche ab - die wichtigsten Bereiche sind der Privatrechtsschutz, der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz, der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und der Mieterrechtsschutz.

Im Gegensatz zu früheren Gesamt-Versicherungspaketen für den Rechtsschutz ist es heute allgemein üblich, die entsprechenden Risikobereiche, in denen man gern versichert wäre, individuell auszuwählen und die einzelnen Vertragsarten zu kombinieren.

Für den Versicherten trägt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für den aktiven Rechtsschutz, das bedeutet, dass das Risiko von Rechtskosten bei der Durchsetzung von eigenen Ansprüchen versichert ist.

Für den Fall des passiven Rechtsschutzes schützt eine Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor den Kosten bei der Abwehr fremder Ansprüche.

Eine Rechtsschutzversicherung zählt zu den Sachversicherungen, wobei als Sache hier kein Gegenstand sondern etwas abstrakter betrachtet ein finanzieller Schaden, der aus einem Rechtsstreit entstehen kann, versichert ist.

Oft wird geraten, eine Rechtsschutzversicherung bei einem Versicherer abzuschliessen, bei dem keine weitere Versicherung besteht, da es zu negativen Überscheidungen kommen kann, was im äußersten Fall eine Klage gegen das eigene Versicherungsunternehmen bedeuten könnte, wobei der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits gegen sich selbst übernehmen müsste.

Rechtsschutzversicherung und Auslandsreisen

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im Ausland bei Reisen und Urlaub bieten mittlerweile die meisten Versicherer standardmäßig weltweiten Versicherungsschutz, so dass sich der Abschluss einer Reiserechtsschutzversicherung erübrigt, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht.

Vor einer Auslandsreise sollte man seine Police auf den Umfang des Versicherungsschutzes hin überprüfen, da auch für einzelne Leistungen der Geltungsbereich auf Deutschland beschränkt sein kann.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Ausland
Auslandsreise
Geltungsbereich
Haftpflichtversicherung
Police
Privathaftpflichtversicherung
Reise
Reiserechtsschutzversicherung
Sachversicherung
Urlaub
Versicherer
Versicherung
Versicherungsfall
Versicherungsnehmer
Versicherungspaket
Versicherungspolice


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Online-Abschluß


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Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Rechtsschutzversicherung" ?
Was heißt "Rechtsschutzversicherung" ?
Was ist "Rechtsschutzversicherung" ?