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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

fahrlässig



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fahrlässig

Fahrlässig zu handeln bedeutet, es an der nötigen Sorgfalt und Umsichtigkeit beim Handeln fehlen zu lassen.

Eine Person begeht dann eine fahrlässige Handlung, wenn sie jene Sorgfalt beim Handeln vermissen lässt, die man von einer Person in der entsprechenden Situation erwarten kann.

Ein fahrlässiges Verhalten setzt eine Vorhersehbarkeit und eine Vermeidbarkeit voraus.

Demnach handelt man fahrlässig, wenn man einen Schaden zwar voraussieht, aber hofft, dass er nicht eintreten wird. Das wird als bewusste Fahrlässigkeit bezeichnet.

Im Gegensatz dazu gibt es auch die unbewusste Fahrlässigkeit. Jemand, der einen Erfolg nicht voraussieht, obwohl er ihn bei Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt voraussehen hätte müssen, handelt auch fahrlässig.

Bei Fahrlässigkeit unterscheidet man zwischen leicht fahrlässig und grob fahrlässig, wobei grobe Fahrlässigkeit nicht eindeutig definiert ist.

Als grob fahrlässig wird im allgemeinen angenommen, wenn die normalerweise erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen wird oder wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden.
Oder einfacher ausgedrückt: Grob fahrlässig handelt, wer nicht beachtet, was jedem einleuchten muss.

Im Zusammenhang mit Versicherungen ist zu beachten, das grob fahrlässiges Verhalten unter Umständen zum Verlust des Versicherungsschutzes in bestimmten Fällen führen kann - konkret ist das den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

grob fahrlässig
Versicherung


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Online-Abschluß


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